Es Kann Jeden Treffen - Und Was Dann?
Man muss nicht den Teufel an die Wand malen. In Deutschland wird niemand seinem Schicksal überlassen, der aus welchem Grund auch immer sein Leben nicht mehr selber regeln kann. Wer seine Geschäftsfähigkeit einbüßt, ob durch Unfall, Krankheit oder Alter, bekommt aufgrund gesetzlicher Regelungen einen Betreuer zur Seite gestellt.
Das kann ein Familienangehöriger, aber auch ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlicher Betreuer sein. Man muss sich dann allerdings auch damit abfinden, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise eine völlig fremde Person die persönlichsten Angelegenheiten regelt. So zum Beispiel auch Ihre Unterbringung und Ihre Finanzen.
Entscheiden Sie, ob diese Option Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn nicht, bleibt nur die Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Verfügung, in der rechtssicher geregelt wird, wer Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll. Wenig Aufwand für einen unschätzbaren Nutzen.
Für weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügungen & Co erhalten Sie bei mir.
Mit den entsprechenden Dokumenten können Sie rechtzeitig selbst bestimmt darüber entscheiden, wer für Sie im Ernstfall Verantwortung übernehmen soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Gern kann ich Ihnen auch Empfehlungen geben für eine Sterbegeldversicherung (mit und ohne Gesundheitsfragen), wenn Sie ihre Angehörigen entlasten wollen.
Patientenverfügung - Was ist das?
Dort legen Sie vorher fest, wie Sie im Falle der Entscheidungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, medizinisch behandelt werden möchten. Wünschen Sie lebenserhaltende Maßnahmen, stimmen Sie einer Organspende zu etc…
Die Patientenverfügung muss eindeutig und situationsbezogen formuliert sein. Nur dann ist sie gültig.
Vorsorgevollmacht - Was ist das?
Damit stellen Sie sicher, dass im Falle einer Krankheit oder Unfalls kein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, der für Sie Entscheidungen trifft. Denn es ist nicht einmal der Ehepartner automatisch für ihre Entscheidungen zuständig. Das darf er nur, wenn er die Vollmacht dazu besitzt. (Vertragsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten etc.)
Die legen in der Vollmacht jene Person(en) fest, die Ihre Angelegenheiten für Sie regeln darf.
Sorgerechtsverfügung - Was ist das?
Sie haben minderjährige Kinder? Dann ist die Sorgerechtsverfügung eine wichtige Vorsorge, falls Sie als Eltern z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit oder längerer Verhinderung ihr Sorgerecht nicht ausüben können. Das Vormundschaftsgericht wird dann einen Vormund bestellen.
Deshalb: Sorgen SIE vor! Bestimmen Sie die Ihre Vertrauensperson in der Sorgerechtsverfügung!
All die wichtigen Dokumente können Sie beim Notar oder Anwalt erstellen lassen. Weiter gibt es die Möglichkeit, auf Muster und Vordrucke zurückzugreifen. Hilfestellung dazu geben wir Ihnen gern. Nur tun müssen Sie es.
Diese erstellten Dokumente sollten Sie dann unbedingt im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit im Notfall schnell der Bevollmächtigte informiert werden kann.
Auch für Firmen ist es sehr zu empfehlen, sich ein „Notfall-Handbuch“ zu erstellen, in dem alle notwendigen Informationen hinterlegt sind. Die IHK Dresden hat z.B. eine Checklist für das betriebliche und private Notfall-Management als PDF erstellt.