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Auslandsreisekrankenversicherung

Ihrer Gesundheit zu Liebe

Im Urlaub krank zu werden und auch noch die Behandlungskosten zu trage, wünscht sich keiner! In Vielen Ländern, wie z.B. Fernost, USA, Australien, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten.

Mit anderen Ländern besteht ein „Sozialversicherungsabkommen“. Dort können Sie sich mit ihrer Versicherungskarte behandeln lassen. Die Kasse darf nur Kosten erstatten, die auch in Deutschland bezahlt worden wären. Rechnet der ausländische Arzt mehr ab, müssen Sie die Kosten bezahlen.

Achtung: Einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland zahlen gesetzliche Kassen nie!

Für einen kleinen Beitrag sichern Sie diese Risiken problemlos ab. Auch den Rücktransport!
Wer in der PKV versichert ist, sollte genau nachfragen, ob der Rücktransport versichert ist.
Um Beitragsrückerstattungen zu erhalten, ist es ggf. auch anzuraten, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.